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   RG, 01.11.1918 - Rep. III. 207/18   

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https://dejure.org/1918,190
RG, 01.11.1918 - Rep. III. 207/18 (https://dejure.org/1918,190)
RG, Entscheidung vom 01.11.1918 - Rep. III. 207/18 (https://dejure.org/1918,190)
RG, Entscheidung vom 01. November 1918 - Rep. III. 207/18 (https://dejure.org/1918,190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Verhältnis des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 zum Gesetze über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910. 2. Anwendbarkeit der §§ 844, 845 im Falle des § 839 BGB.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtanwendung des Kraftfahrzeuggesetzes im Amtshaftungsrecht

  • opinioiuris.de

    Haftung des Reichs für seine Beamten im Verkehr mit Kraftfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 102
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.01.1968 - III ZR 32/67

    Schadensersatzansprüche der Erben eines durch eine unerlaubte Handlung tödlich

    Diese Grundsätze treffen auch für Ersatzansprüche nach den Vorschriften über die Amtshaftung (§ 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG) zu (RGZ 94, 102, 103 f; 126, 253, 255 f) und gelten in gleicher Weise für die Aufopferungsentschädigung, die nach gefestigter Rechtsprechung des erkennenden Senats den durch einen hoheitlichen Eingriff nur mittelbar Betroffenen nur im Rahmen der entsprechend anzuwendenden §§ 844, 845 BGB gewährt wird (BGHZ 18, 286; 20, 81, 82 [BGH 16.02.1956 - III ZR 169/54]; 34, 23, 24 ff [BGH 01.12.1960 - III ZR 213/59]).
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